Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die erbrachten Leistungen und Lieferungen der Gaststätte gegenüber dem Gast.

Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Gaststätte ausdrücklich schriftlich anerkannt.


Vertragsschluss

Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Bestellung des Gastes für Räume, Flächen oder sonstige Lieferungen und Leistungen der Gaststätte von diesem bestätigt wurden. Sollte eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht möglich sein, ist der Vertrag geschlossen, sobald Räume, Flächen oder sonstige Lieferungen und Leistungen des Hotels bereitgestellt wurden.


Der Vertrag kommt zwischen der Gaststätte und dem Gast zustande. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er der Gaststätte gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Besteller ist ferner verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.


Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung verbindlich, wenn der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.


Bei Abmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen-, Reise- und Seminarveranstaltern, sind der Gaststätte Teilnehmerlisten bis 7 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat der Gaststätte die garantierte Anzahl der Teilnehmer spätestens 3 Tage vor Beginn zu bestätigen.

Eine geringere Teilnehmerzahl als bestätigt hat keine Auswirkungen auf den vereinbarten Preis. Die Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Abstimmung mit der Gaststätte. Der Abrechnung wird in diesem Fall die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.


Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglichen Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gaststätte.


Leistungen, Preise

 

3.1

Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen, ist nicht möglich.


3.2 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Gaststätte allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

 

Zahlung, Aufrechnung, Abtretung


Die Gaststätte ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Die Gaststätte ist berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Gaststätte aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

Werden von der Gaststätte erbetene Vorauszahlungen nicht zum fälligen Termin (sofern Terminangabe – sonst spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies die Gaststätte unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung die Gaststätte aufrechnen oder mindern.

Der Gast darf Ansprüche gegen die Gaststätte nicht ohne vorherige Zustimmung der Gaststätte an Dritte abtreten.



Rücktritt des Gastes, Stornierung


Freier Rücktritt

Der Gast kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Gaststätte hat in diesem Fall Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Die Gaststätte kann den Schaden nach seiner Wahl konkret berechnen oder eine Rücktrittspauschale geltend machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 60% des vertraglich vereinbarten Preises.

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der der Gaststätte entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Sofern die Gaststätte die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von der Gaststätte zu

erbringende Leistung, sowie dessen, was die Gaststätte durch anderweitige

Verwendungen der Gaststättenleistungen erwirbt.


Stornierung

 

5.2.1

Die vorstehenden Entschädigungsregelungen gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen.

 

5.2.2    

Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang in der Gaststätte.

 

Rücktritt der Gaststätte


Wurde dem Gast ein Rücktrittsrecht gemäß Ziff. 5.1 eingeräumt, ist die Gaststätte ihrerseits berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn anderweitige Anfragen nach den vertraglich gebuchten Terminen vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Gaststätte die Buchung nicht endgültig bestätigt. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere von der Gaststätte nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Die Gaststätte hat den Rücktritt unverzüglich schriftlich zu erklären. Ein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.



Gewährleistung, Haftung


Bei Störungen oder Mängeln kann der Gast Nachbesserung verlangen. Führt die Nachbesserung nicht zum Erfolg, kann der Gast eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung).

Störungen oder Mängel sind der Gaststätte unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, der Gaststätte eine Störung oder einen Mangel anzuzeigen, ist der Anspruch auf Minderung ausgeschlossen.

Für eingebrachte Sachen haftet die Gaststätte dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, usw.) ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Gaststätte Anzeige erstattet.

Der Gast haftet der Gaststätte in vollem Umfang für Schäden, die durch ihn selbst oder seine Gäste verursacht werden. Es obliegt dem Gast, die erforderlichen Versicherungen abzuschließen. Die Gaststätte kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.


Das Mitbringen und Verwenden pyrotechnischer Erzeugnisse sowohl innerhalb der Gaststätte als auch außerhalb sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gaststätte nicht gestattet. Auch nach Zustimmung erfolgen Mitbringen und Verwendung auf eigene Gefahr.


Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und Gruppen


Veranstaltungen

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.

Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht

begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses oder der Gäste zu gefährden droht, kann die Gaststätte vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Die Gaststätte muss die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahme nicht rechtfertigen. Es genügt die Vermutung zu ihrer Notwendigkeit.

Das Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen ist vorher mit der

Gaststätte abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass

insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im

Zweifelsfalle kann die Gaststätte die Vorlage einer Bestätigung des Brandschutzes

verlangen.


Soweit die Gaststätte für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die Gaststätte von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.


Für Rücktritt und Stornierung des Bestellers gelten folgende Fristen und Pauschalierungen:

bis 1 Woche vor Veranstaltung: Berechnung von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen);

in der selbigen Woche vor Veranstaltung: Berechnung von 80% des entgangenen Umsatzes (Speisen).


Schlussbestimmungen


Mündliche Absprachen werden erst wirksam, wenn sie von der Gaststätte schriftlich bestätigt worden sind.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Gaststätte. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, ist die Zuständigkeit des Landgerichts Dresden vereinbart.

Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahekommenden, gültigen Bestimmung.



Stand: August 2019